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Handlungsempfehlung zum Einkauf mit eigenen Behältern – trotz Corona

Die Corona-Pandemie sorgt für offene Fragen beim Einkauf – darf man überhaupt noch eigene Mehrweggefäße mitbringen und diese befüllen lassen? Die Antwort lautet:“JA“. 

Durch die Mitnahme eigener Mehrweggefäße leisten viele Kunden einen großen Beitrag zum Umweltschutz.

Das Befüllen von mitgebrachten Mehrweggefäßen ist auch während der Corona-Pandemie weiterhin möglich und nicht verboten.

Unter Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Hygienevorschriften dürfen Lebensmittelhändler nach wie vor Lebensmittel in die mitgebrachten Behältnisse der Kunden abfüllen.

Die Handlungsempfehlung zum Umgang mit kundeneigenen Behältnissen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sieht Verantwortung bei den Verbrauchern und den Lebensmittelunternehmen vor. Die Kunden sollen auf die Sauberkeit ihres Behältnisses sowie die Hygiene und den Abstand vor Ort achten. Lebensmittelunternehmen werden dazu angehalten, nur saubere Behältnisse in einem gesonderten Abstellbereich abzufüllen sowie die Mitarbeiter im Vorhinein zu schulen.

“Für den Handel bietet das unverpackte Einkaufen zwei wesentliche Vorteile: Durch die Vermeidung von Verpackungen bietet sich eine nicht unwesentliche Ersparnis bei den Kosten für die Verpackungen, sowohl bei der Beschaffung der Waren als auch bei der Entsorgung der Verpackungen. Es eröffnet zudem die Möglichkeit, eine ganz neue Käufergruppe zu erreichen, die heute viel mehr Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz legt”, sagt auch Andres Bornemann, Geschäftsführer von „natürlichfrei“, bei unserem vergangenen ERFA Unverpackt|Plastikvermeidung-Workshop.

Die offizielle Handlungsempfehlung zum Umgang mit kundeneigenen Behältnissen in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie hier.